Clearing ist ein Jugendhilfeangebot, das zur Klärung von strukturellen, persönlichen, situativen und erzieherischen Problemlagen in Familien angewandt wird.
Es wird in Familie eingesetzt, bei denen die fallführende Stelle des Jugendamtes generell einen Hilfebedarf sieht, jedoch noch weitgehend Unklarheit über Art und Umfang der Hilfe besteht.
Ziel ist es, eine von allen Beteiligten getragene Einschätzung der familiären Situation zu erarbeiten, die als gemeinsame Grundlage für weitere zielorientierte Veränderungsprozesse dienen kann.
Die sozialpädagogische Familienhilfe stellt eine intensive, ambulante und längerfristig angelegte Unterstützung dar. Es handelt sich um ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot mit der Absicht eine ganzheitliche, alttags- und lebensweltorientierte Hilfe für betroffene Familien zur Verfügung zu stellen.
Sie ist eine lebensfeldunterstützende Hilfe für Familien, die durch eine gezielte Verbindung sozialpädagogischer und alltagspraktischer Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der gesamten Familie stärkt.
Bei dieser Hilfeform werden die unterstützenden persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen (Sozialraum) erkundet und genutzt. Die Hilfe findet in der Regel im häuslichen Rahmen der Familie statt.
Die Arbeit bezieht sich auf das gesamte System Familie, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und ggf. unter Einbeziehung anderer beteiligter Kooperationspartner (Schule, Kindergarten, Fachärzte).
Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Hilfsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche, wenn erzieherische Probleme den Familienalltag stark beeinträchtigen.
Das Anliegen der Erziehungsbeistandschaft ist es das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, zu unterstützen.
Der Erziehungsbeistand arbeitet mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten auf eine Stabilisierung der Lebenssituation betreffend Familie, Schule und Beruf hin. Weiter richtet sich die Hilfe an Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung suchen, um sich aus dem familiären Umfeld abzulösen und in Einzelwohnsituationen Beratung und Hilfe benötigen.
Ausgebildete Fachkräfte begleiten über eine längere Zeit junge Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden.
Die Betreuungsweisung ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme und gehört zu den ambulanten Jugendhilfemaßnahmen. Sie wird von einem Jugendrichter angeordnet.
Die Betreuungsweisung gibt den Jugendlichen / Heranwachsenden eine intensive Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage und soll zu einer selbstständigen Gestaltung ihres Lebens befähigen.
Ziel ist es, dass die Jugendlichen kein deliquentes Verhalten mehr zeigen und Handlungsalternativen erlernen.
Begleiteter Umgang ist in der Regel eine zeitlich befristete Anspruchsleistung der Jugendhilfe. Sie zielt ab auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes und einem wichtigen Menschen, der nicht mit ihm zusammenlebt (zum Beispiel: Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern, ...),
Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, Loyalitätskonflikten des Kindes und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.
Die Umgangsbegleitung unterstützt die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Sie führt gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten und versucht eine Verselbstständigung der Umgangskontakte zu erreichen.
Wir haben uns spezialisiert auf die Intervention mit psychisch kranken Eltern und deren Kindern.